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Bedeutung der Abmahnung

Die Abmahnung gegenüber dem Mieter ist ein wesentliches Instrument, um den Mieter zu vertragstreuem Verhalten anzuhalten bzw. für den Fall, dass der Mieter sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt, eine fristlose Kündigung zu ermöglichen.

Hinweis- und Warnfunktion

Die Abmahnung beinhaltet zwei Elemente, nämlich die Hinweis- und die Warnfunktion.

Zum einen muss die Abmahnung den Mieter also darauf hinweisen, welche konkreten vertragsverletzenden Verhaltensweisen der Vermieter missbilligt, der Mieter also abstellen soll.

Ein allgemein gehaltener Hinweis auf die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen genügt hierzu nicht. Der Mieter muss aufgrund der Abmahnung in der Lage sein, zu erkennen, welches Verhalten der Vermieter missbilligt. Man spricht von der sog. Hinweisfunktion.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass der Vermieter den Mieter darüber informiert, welche Maßnahmen er für den Fall zu gedenken ergreift, dass der Mieter sein Verhalten nicht auf die Abmahnung einstellt, man spricht hier von der Warnfunktion. Üblicherweise geht es dabei um den Hinweis auf die beabsichtigte fristlose Kündigung des Mietverhältnisses für den Fall, dass das Verhalten nicht an die vertraglichen Verpflichtungen angepasst bzw. nicht das vertragswidrige Verhalten beendet wird.

Berechtigung zur Abmahnung

Zur Abmahnung berechtigt ist der Vermieter bzw. ein von ihm Bevollmächtigter. Hier empfiehlt sich die Vorlage einer Originalvollmacht, da der Mieter die Abmahnung ansonsten mangels einer solchen Vollmacht zurückweisen kann. Sie ist dann unwirksam.

Führt die Abmahnung zur Berechtigung einer fristlosen Kündigung?

Zu dieser Frage beraten wir Euch gerne persönlich. Sprecht uns gerne an!

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